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Entnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers zur Finanzierung seines Einfamilienhauses

Lohnsteuer und AbgabenARD 5553/14/2004 Heft 5553 v. 17.12.2004

§ 8 Abs 2 KStG, § 95 Abs 2 EStG - An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern - zumal im Falle eines die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers - sind ebenso strenge Maßstäbe wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen anzulegen. Solche Abmachungen müssen von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten, widrigenfalls die Rückzahlbarkeit der von den Gesellschaftern von der Gesellschaft empfangenen Geldbeträge oder Sachwerte nicht als erwiesen angenommen werden kann, sodass von einer verdeckten Ausschüttung ausgegangen werden muss. Die bloße Verbuchung von Zuwendungen an den Gesellschafter (Zuwachs im Gesellschafterverrechnungskonto) kann eine Urkunde über den Rechtsgrund der Zuwendung nicht ersetzen, weil ein solcher Buchungsvorgang weder nach außen zum Ausdruck kommt, noch daraus der Rechtsgrund für die tatsächliche Zahlung hervorgeht (vgl VwGH 31.03.1998, 96/13/0121, ARD 4950/28/98).

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