§ 47 Abs 2, § 82 EStG - Scheidet ein Wirtschaftstreuhänder aus seinem Dienstverhältnis als Vorstandsmitglied einer AG aus, weil er seine Berufsbefugnis wieder ausüben will, wird er aber im Rahmen eines „Werkvertrages“ (Konsulentenvertrages) bei gleich bleibender Tätigkeit, monatlicher Bezahlung eines Pauschalhonorars und Ersatz der Bar- bzw Nebenauslagen bei der AG weiter beschäftigt, so liegt eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses vor.