§ 22 Z 2 EStG -Die bisher in der Rechtsprechung des VwGH vertretene Rechtsauffassung zu den Voraussetzungen derErzielung von Einkünfteneineswesentlichan der Gesellschaftbeteiligten Geschäftsführersnach§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStGist dahin gehend zu revidieren, dass die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben undentscheidende Bedeutungvielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit in denbetrieblichen Organismus des Unternehmensder Gesellschafteingegliedertist.