§ 5 KommStG, § 1 Wr. DienstgeberabgG, § 145 WAO - Behauptet die Geschäftsführerin und einzige Dienstnehmerin einer im Konkurs befindlichen GmbH, dass während des gesamten Haftungszeitraumes keine Löhne ausbezahlt worden seien, und ist die Schätzung des Geschäftsführerbezuges gemäß § 145 Wr. AbgO (mit § 184 BAO vergleichbar) nicht nachvollziehbar, so darf weder der geschätzte Bezug als Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer herangezogen werden, noch darf eine Dienstgeberabgabe vorgeschrieben werden.