Verordnung der Ktn Landesregierung, mit der die Richtsätze für die Bemessung des Lebensunterhalts und das Taschengeld für Heim- und Anstaltspfleglinge ab 1. 1. 2005 festgesetzt werden (Sozialhilfe-Leistungsverordnung 2005). Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 414,- (für Dauerleistungsbezieher: € 485,-), für Hauptunterstützte € 341,- (für Dauerleistungsbezieher: € 414,-), für Haushaltsangehörige mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 123,- und für Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 250,-. LGBl für Kärnten 2004/54, 26. Stück, ausgegeben am 30.11.2004.