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Pauschalierter Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen

Neue VorschriftenARD 5552/7/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2005 (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz für das Verfahren erster Instanz beträgt € 190,- bzw € 340,- und für das Berufungsverfahren € 340,-. BGBl II 2004/463, ausgegeben am 03.12.2004.

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