Verordnung des BMSG, mit der der Anpassungsfaktor, die Anpassungsfaktormesszahl, die Anpassungsrichtwertmesszahl und die Pensionserhöhung für das Jahr 2005 festgesetzt werden
BGBl II 2004/460, ausgegeben am 03.12.2004
Anpassungsfaktor 2005: Der Anpassungsfaktor (APF) für die Anpassung der in § 108g ASVG angeführten Renten wird für das Jahr 2005 mit 1,015 festgesetzt; weiters werden für das Jahr 2005 die Anpassungsfaktormesszahl mit 122,37 und die Anpassungsrichtwertmesszahl mit 122,37 festgesetzt.