§ 175 ASVG - Waren nicht mehrere Arbeitsunfälle eines Dienstnehmers, sondern die schicksalhaft fortschreitende Veränderung des linken Kniegelenks seit der im 3. Lebensjahr des Dienstnehmers durchgemachten Erkrankung an einer Poliomyelitis (Kinderlähmung) Ursache für seinen nunmehrigen Gesundheitszustand (hier: Einschränkung der Beweglichkeit des Kniegelenks), hat der Dienstnehmer keinen Anspruch auf eine Versehrtenrente bzw Versehrtengeld. VwGH 24.03.2004, 99/12/0162. (Beschwerde abgewiesen)