§ 8, § 27 Z 4 AngG - Enthält eine erst im Laufe des Tages ausgestellte ärztliche Krankschreibung keine zeitliche Einschränkung, ist davon auszugehen, dass die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schon am Morgen des betreffenden Tages bestanden hat.
OLG Wien 16.09.2004, 10 Ra 110/04a