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Aufklärungspflicht bei unklarer Krankmeldung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5550/4/2004 Heft 5550 v. 3.12.2004

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 24.09.2004, 8 ObA 96/04g, ARD 5550/3/2004

Rechtssatz OGH

Bei zweifelhafter Krankmeldung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auf mehrere Aufforderungen seines Arbeitgebers, sich zu melden, zu antworten; ansonsten verliert er seinen Krankenentgeltanspruch.

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