§ 22, § 27 AngG - Ein gekündigter Angestellter hat zwar Anspruch auf Freizeit zur Postensuche, deren Konsumation aber grundsätzlich vereinbart werden muss. Das eigenmächtige Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz während der Kündigungsfrist hingegen stellt einen Entlassungsgrund dar.
OLG Wien 26.08.2004, 10 Ra 83/04f