Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2005. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2005 beträgt 275.003. BGBl II 2004/444, ausgegeben am 24.11.2004.
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2005 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2005).