vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung einer Reinigungskraft wegen weisungswidriger Kontaktaufnahme mit Kunden

ArbeitsrechtARD 5549/12/2004 Heft 5549 v. 30.11.2004

§ 82 lit f GewO 1859 - Sucht eine als Reinigungskraft beschäftigte Arbeitnehmerin nach einer einseitigen Reduktion der von ihr aufgezeichneten Stundenanzahl durch den Arbeitgeber trotz entgegengesetzter Weisung die Bankfiliale auf, die den Reinigungsdienst des Arbeitgebers in Anspruch nimmt, und ersucht dort - im Bestreben, die Richtigkeit ihrer vom Arbeitgeber nicht anerkannten Arbeitszeitaufzeichnungen unter Beweis zu stellen - eine ihr durch ihre Reinigungstätigkeit bekannte Bankangestellte um Bestätigung der Dauer ihres Arbeitseinsatzes, stellt dieses Verhalten noch keine beharrliche Pflichtenvernachlässigung iSd § 82 lit f GewO 1859 dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte