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Änderung des VKG

Neue VorschriftenARD 5546/4/2004 Heft 5546 v. 19.11.2004

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil nach ihrer Ansicht die bisherige Regelung des § 2 Abs 1 Z 1 VKG keinen individuellen Anspruch des Vaters auf Karenz sicherstellt und somit der RL 96/34/EG (Elternurlaubs-RL) und der RL 76/207/EWG (Gleichbehandlungs-RL) widerspricht; nach Ansicht der Kommission tritt aufgrund der Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 1 VKG das Recht des Vaters auf Karenz hinter jenes der Mutter zurück.

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