Aufgrund eines von der Europäischen Kommission gegen Österreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen des Verbots der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen mit Druckluft- und Taucherarbeiten wird dieses Beschäftigungsverbot nunmehr durch eine Änderung der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung, BGBl 1973/501, beseitigt.