§ 1175 ff ABGB, § 23 AngG - Hat ein Arbeitnehmer sein Dienstverhältnis zu sämtlichen Gesellschaftern einer aus zwei Rechtsanwälten bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch berechtigten vorzeitigen Austritt beendet, kann er seine Beendigungsansprüche (inklusive Abfertigung) auch dann zur Gänze bloß gegen einen Gesellschafter geltend machen, wenn er bereits mit folgendem Tag ein neues Dienstverhältnis zu dem anderen Gesellschafter eingegangen ist.