USt-Protokoll 2004, BMF 06.10.2004, 01 0219/38-IV/9/04
Der österreichische Unternehmer Ö lässt sich vom deutschen Unternehmer U eine Homepage für sein Unternehmen erstellen, auf der er das Unternehmen seinen (potentiellen) Kunden präsentieren möchte.
Ist die Leistung „Design einer Homepage“ als eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung (§ 3a Abs 10 Z 15 UStG) anzusehen?