USt-Protokoll 2004, BMF 06.10.2004, 01 0219/38-IV/9/04
Ein österreichisches Unternehmen, das sich mit dem Vertrieb von Magnetresonanzgeräten befasst, hat eine Hotline eingerichtet, bei der sich der Interessent erkundigen kann, ob das Gerät für seine spezifischen Gesundheitsprobleme anwendbar ist. Die Auskunft wird von Ärzten erteilt.