§ 27 AlVG Mag. Johann Stockinger, Linz, beschäftigt sich in diesem Artikel mit dem Ausweis von Stundenguthaben aus Block-Altersteilzeitvereinbarungen in der Steuerbilanz des Dienstgebers. Die Gutstundenansammlungen des Arbeitnehmers aus Altersteilzeitvereinbarungen seien nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach gewiss, weil sich der Dienstgeber der aus der Altersteilzeitvereinbarung entstehenden Schuld nicht mehr entziehen könne. In der Steuerbilanz habe daher keine Kürzung der Erfüllungsrückstände iSd § 9 Abs 5 EStG auf 80 % zu erfolgen.