§ 36 Abs 3 lit B AlVG, § 6 NHV - Bei der Beurteilung der Notlage eines Arbeitslosen sind ua die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen sowie des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners zu berücksichtigen. Unter dem nach § 36 Abs 3 lit B AlVG zu berücksichtigenden Einkommen des Ehepartners ist dabei grundsätzlich das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 zu verstehen.