§ 8 Abs 8, § 27, § 32 AngG - Auch wenn ein erkrankter Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zwar unverzüglich telefonisch gemeldet, diesen Krankenstand jedoch trotz Aufforderung vorerst nicht nachgewiesen hat, kann dies kein Mitverschulden des Arbeitnehmers an der unberechtigten Entlassung begründen. Würde man in der Nichtvorlage der Krankenstandsbestätigung durch den Arbeitnehmer ein Mitverschulden an der ausgesprochenen Entlassung sehen, käme man zu dem vom OGH als unzulässig bezeichneten Ergebnis, dass das für eine berechtigte Entlassung nicht ausreichende Verhalten als Begründung des Mitverschuldens herangezogen werden würde. OLG Wien 10.09.2004, 7 Ra 102/04b. (Revision unzulässig)