§ 1151 ASVG, § 4 Abs 2 und Abs 4 ASVG - Hatte der Trainer einer Basketballmannschaft zwar die Möglichkeit, das Training individuell zu gestalten, nicht jedoch, die vorgegebenen bzw vereinbarten Trainingszeiten und die Orte, an denen trainiert wurde, jederzeit zu ändern, kann ein freier Dienstvertrag nicht angenommen werden.