Ausländerbeschäftigung
- Organisatorische Verknüpfung der Tätigkeit von Animierdamen mit einem „Club“-Betrieb
- Berücksichtigung von Milderungsgründen bei Strafbemessung
- Ausnahmen vom Geltungsbereich des AuslBG
- Arbeitsleistungen von Ausländern als Gegenleistung für Zelt - kein bewilligungsfreier Gefälligkeitsdienst
- Praterbesuch als Gegenleistung für Arbeitseinsatz ausländischer Arbeitskräfte
- Kurzfristige Aushilfstätigkeit - keine verbotene Ausländerbeschäftigung
- Verwendung überlassener Arbeitskräfte außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- Betreten eines Ausländers in Arbeitskleidung - Anschein der Beschäftigung
- Tanzveranstaltungen von Animierdamen sind keine Werkverträge