§ 2, § 28 EStG - Die Zurechnung steuerlicher Verluste an Kommanditisten einer KEG über deren Hafteinlage hinaus ist vorzunehmen, wenn zwischen einer Bank als Hauptgläubigerin und den Gesellschaftern eine Vereinbarung besteht, wonach die Kommanditisten verpflichtet sind, über Verlangen der Bank Nachschüsse in das Gesellschaftsvermögen zu leisten.
VwGH 09.09.2004, 2002/15/0196