Durch ein Bundesgesetz, mit dem ua das AMPFG, das SUG, das AuslBG, das AMSG, das AlVG und das BPGG geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2005), sollen va durch diverse Bestimmungen über die Kostenabdeckung und Kostenzuordnung die finanziellen Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik abgesichert werden.