vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tanzveranstaltungen von Animierdamen sind keine Werkverträge

AusländerbeschäftigungARD 5539/9/2004 Heft 5539 v. 19.10.2004

§ 2 Abs 2, § 3, § 28 Abs 7 AuslBG - Ausländerinnen, die in einem behördlich bewilligten Bordellbetrieb neben Animiertätigkeiten Tanzveranstaltungen vornehmen, dabei Dienstzeiten und Weisungen zu befolgen haben und sich wöchentlich auf Anordnung ärztlichen Untersuchungen unterziehen müssen, sind keine selbstständigen Unternehmerinnen und das AuslBG kommt für sie zur Anwendung.

VwGH 30.06.2004, 2001/09/0120

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte