Im Rahmen der zweiten Etappe der großen Steuerreform 2004/2005 sollte auch eine allgemeine Pauschalierungsverordnung für Kleinstunternehmer aller Branchen eingeführt werden (Begutachtungsentwurf der einheitlichen BranchenpauschalierungsVO siehe ARD 5476/4/2004). Die derzeitigen sechs nebeneinander bestehenden Regelungen (für Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler und Schriftsteller, Sportler) hätten hierdurch mit Wirkung ab 2005 ersetzt und die Ermittlung der Pauschalierungsgewinne/pauschalen Vorsteuer weitgehend vereinfacht werden sollen.