§ 2 Abs 1 EAVG idF vor BGBl I 2002/158 - Gebietet es das Durchführungsverbot einer nicht notifizierten Beihilfe des Art 88 Abs 3 EG auch nach der Vereinbarkeitserklärung der Kommission vom 22. 5. 2002 für den Zeitraum 1996 bis 2001, den nur Produktionsbetrieben eingeräumten Vergütungsanspruch von Energieabgaben für Dienstleistungsbetriebe dadurch zu neutralisieren, dass Letzteren für den Zeitraum 1996 bis 2001 der Anspruch aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen ebenfalls einzuräumen ist?