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Berücksichtigung von Milderungsgründen bei Strafbemessung

AusländerbeschäftigungARD 5539/11/2004 Heft 5539 v. 19.10.2004

§ 28 AuslBG, § 19 VStG, § 34 Abs 1 Z 18 und Abs 2 StGB - Das Nichtbegehen neuer Straftaten kann für sich genommen nicht mildernd auf die Strafbemessung (hier: bei Festsetzung einer Verwaltungsstrafe wegen verbotener Ausländerbeschäftigung) wirken. Das Wohlverhalten des Beschuldigten nach Verwirklichung des Straftatbestandes ist - ohne Hinzutreten weiterer Sachverhaltselemente - im Allgemeinen bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen.

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