§ 914, § 1152 ABGB - War der Zweck der dem Filialleiter und anderen Mitarbeitern einer Filiale monatlich gewährten „Provisionsakonti“ - deren Vereinbarung die Unzufriedenheit der Mitarbeiter mit der Bezahlung vorausging und deren Höhe von der familiären Situation der Mitarbeiter abhängig war -, die hohe Personalfluktation in der Filiale einzudämmen, während die Hoffnung einer künftigen Gewinnerzielung bei der Gewährung der Beträge keine Rolle spielte und der Arbeitgeber auch nicht aufgrund der vom Filialleiter vorgelegten Aktivitätenplanungen davon ausgehen konnte, dass die Filiale einen Gewinn erzielen werde, bestand für die Arbeitnehmer bei objektiver Betrachtung - ungeachtet der Bezeichnung als „Provisionsakonti“ - keine Veranlassung anzunehmen, dass im Fall der Erzielung von Verlusten die akontierten Beträge zurückzuzahlen wären. OLG Wien 19.03.2004, 9 Ra 172/03k. (Revision unzulässig)