Art 18, Art 23 EuGVVO - Der in Abschnitt 5 der Verordnung (EG) 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 [über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen] (EuGVVO) verwendete Begriff des individuellen Arbeitsvertrages ist verordnungsautonom auszulegen. Es kommt daher nicht primär auf die Einordnung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsvertrag nach österreichischem Recht an.