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Einbeziehung von „sonstigen Zulagen“ in die Sonderzahlungen

SozialversicherungARD 5538/17/2004 Heft 5538 v. 15.10.2004

§ 49 ASVG, KV-Sparkassenangestellte - Bei der Bemessung von Sonderzahlungen sind nach dem KV für Angestellte bei Sparkassen auch sonstige Zulagen (hier: eine „Leistungszulage“) miteinzubeziehen, unabhängig davon, ob sie freiwillig gewährt wurden oder nicht.

VwGH 04.08.2004, 2001/08/0087

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