§ 49 Abs 1 ASVG, § 863 ABGB - Die Vereinbarung, aus der Überzahlung inklusive der nächsten kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhung ab dem In-Kraft-Treten der nächsten KV-Erhöhung das Trennungsgeld „herauszunehmen“, sodass anstelle der überkollektivvertraglichen Entlohnung nunmehr nur noch der kollektivvertragliche Mindestlohn und das Trennungsgeld gezahlt werden, ist unwirksam.
VwGH 04.08.2004, 2001/08/0145