§ 16 AlVG, § 78 Abs 5 EStG - Geht der Anspruch auf Kündigungsentschädigung gemäß § 16 AlVG wegen bevorschussten Arbeitslosengeldes direkt an das AMS über, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Zahlung an das AMS zu verständigen.
OLG Wien 23.02.2004, 10 Ra 5/04k