§ 983, § 1154 ABGB - Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 24.02.2004, 8 Ra 3/04a, ARD 5508/6/2004, betreffend Qualifizierung des einem Arbeitnehmer von einem potenziellen Arbeitgeber zur Zwischenfinanzierung der Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nach dem Konkurs des früheren Arbeitgebers gewährten und ausdrücklich als Vorschuss bezeichneten Betrages von S 45.000,- als Darlehen, was die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der Summe bei Anerkennung seiner Ansprüche durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zur Folge hat, wurde zurückgewiesen. OGH 24.06.2004, 8 ObA 58/04v.