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Regressanspruch des Betriebserwerbers für geleistete Urlaubsentschädigung

BetriebsübergangARD 5537/2/2004 Heft 5537 v. 12.10.2004

§ 3, § 6 AVRAG, § 9 UrlG idF vor BGBl I 2000/44 - Im Falle eines Betriebsübergangs ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Erwerber und Veräußerer gilt der Grundsatz, dass demjenigen Arbeitgeber die endgültige Tragung der Leistung von Arbeitnehmeransprüchen (hier: Urlaubsentschädigung nach § 9 UrlG idF vor BGBl I 2000/44) auferlegt werden soll, der auch den Nutzen davon hatte.

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