§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Kann ein Fremdsprachenlektor der Abgabenbehörde detailliert angeben, welche ausländischen Fachzeitschriften und Fachbücher er für die Vorbereitung, Abhaltung bzw Ausgestaltung welcher konkreten Lehrveranstaltungen an der Universität - und nicht zum Zweck, sein persönliches Bildungsniveau in sprachlicher Hinsicht zu halten - angeschafft hat, können die Aufwendungen hiefür als Werbungskosten abzugsfähig sein.