§ 34 Abs 6 EStG, § 4 VO über außergewöhnliche Belastungen idF BGBl 1996/303 - Kosten verschiedener Heilbehandlungen eines an Multipler Sklerose leidenden Steuerpflichtigen zur Stabilisierung und Erhaltung seines Gesundheitszustandes sind (ohne Kürzung um eine pflegebedingte Geldleistung) im nachgewiesenen Ausmaß als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.
VwGH 03.08.2004, 99/13/0169