§ 162 ASVG - War eine Rechtsanwältin zunächst als selbstständige Rechtsanwältin tätig und dann für ca einen Monat als angestellte Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei, errechnet sich ihr Wochengeldanspruch auf Basis ihres Arbeitsverdienstes als Angestellte. Das innerhalb des 13-wöchigen Zeitraumes vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft angefallene Einkommen als selbstständige Rechtsanwältin ist bei Berechnung des Wochengeldes nicht einzubeziehen.