§ 16 Abs 1 EStG, § 183 Abs 3 BAO - Behauptet ein Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, seine Mutter habe einen - ihr später von ihm refundierten - Kredit aufgenommen, um ihm bei der Abdeckung seiner eigenen Kreditverbindlichkeiten zu helfen, die im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten am vermieteten Haus standen, verletzt die belangte Behörde die Verfahrensvorschrift des § 183 Abs 3 BAO, bei deren Einhaltung die Erlassung eines anderen Bescheides nicht ausgeschlossen werden kann, wenn sie den Zusammenhang der Kreditaufnahme der Mutter mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als nicht erwiesen annimmt und den vom Beschwerdeführer beantragten Zeugenbeweis durch Vernehmung seiner Mutter unterlässt. VwGH 07.07.2004, 99/13/0153. (Bescheid aufgehoben)