§ 4 Abs 4 EStG - Dass Schmiergeldzahlungen (zur Vorantreibung bzw Ingangsetzung behördlicher Genehmigungsverfahren und Abwicklungen für Bauprojekte in Budapest und Prag) im betrieblichen Interesse eines belgischen Unternehmens als Auftraggeber erfolgen, bedeutet nicht, dass derartige Zahlungen nicht auch beim Vermittler in Hinblick auf seine aus der Vermittlungstätigkeit lukrierten Einnahmen iSd § 4 Abs 4 EStG betrieblich veranlasst sein können. VwGH 07.07.2004, 2000/13/0173. (Bescheid aufgehoben)