§ 354 ASVG, § 65 ASGG - Obwohl sich nachgekaufte Versicherungsmonate auf die Höhe einer Pension auswirken, handelt es sich dennoch derzeit noch nicht um eine Rechtsstreitigkeit über den Umfang eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung iSd § 354 Z 1 ASVG und § 65 Abs 1 Z 1 ASGG. Die Rechtsstreitigkeit betrifft aber auch nicht den Bestand von Versicherungszeiten iSd § 354 Z 4 ASVG, weil es nicht darum, sondern vorerst nur um die Möglichkeit eines Nachkaufs von Versicherungsmonaten geht. Streitigkeiten über den Nachkauf von Versicherungsmonaten gehören vielmehr zu den Verwaltungssachen und fallen daher nicht in die Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte. Auch ein mit der Klage allenfalls geltend gemachter Schadenersatzanspruch gegen die Pensionsversicherungsanstalt nach dem AHG fällt nicht in die Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte. OGH 16.03.2004, 10 ObS 25/04f.