Vorbemerkung: Viele kleinere Unternehmer üben (Teile) ihrer gewerblichen Tätigkeit in den eigenen vier Wänden aus und aufgrund des Trends zum Teleworking mittels PC und Internetanschluss werden auch von Dienstnehmern zunehmend Arbeiten zuhause erledigt. Die Besonderheit eines daheim eingerichteten Arbeitsraumes liegt nun darin, dass eine private (Mit-)Nutzung nach der Lebenserfahrung vielfach nahe liegt, vom Finanzamt aber der Nachweis seiner Nutzung für die Lebensführung, zumal ein solcher Ermittlungen im engen Privatbereich des Steuerpflichtigen erfordert, nur schwer zu erbringen ist. Aus diesem Grund macht der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.