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Keine Arbeitslosigkeit bei Bestellung zum Liquidator

SozialversicherungARD 5529/15/2004 Heft 5529 v. 14.9.2004

§ 12, § 24 Abs 2 AlVG - Die für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit maßgebliche „Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses“ iSd § 12 Abs 1 AlVG setzt voraus, dass der Vertrag und die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem versicherungspflichtigen anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnis erloschen sind. Der bloße Umstand, dass das Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers - bei Fortdauer seiner Organstellung - endet, bedeutet noch keinen Entfall der Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers, gleichgültig ob er für seine Geschäftsführertätigkeit weiterhin Entgelt erhält oder nicht. Auch auf die tatsächliche Tätigkeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses kommt es nicht an.

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