§ 25a Abs 7 BUAG - Der Umstand, dass die Entrichtung der BUAG-Zuschläge durch einen Geschäftsführer an die Gebietskrankenkasse im Konkurs der Gesellschaft möglicherweise wegen Begünstigung von Gläubigern angefochten werden könnte, vermag den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung für die Entrichtung der Zuschlagszahlungen zu befreien.
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0043