§ 25a Abs 7 BUAG - Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann seine subsidiäre Haftung für die Entrichtung der Zuschläge nach dem BUAG nicht damit verneinen, dass er aufgrund seiner mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache nichts über diese Verpflichtung gewusst habe.
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0127