vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen Einstellung der Notstandshilfe

SozialversicherungARD 5518/23/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

§ 9, § 33 AlVG, § 30 Abs 2 VwGG - Wird die einem Arbeitslosen bislang gewährte Notstandshilfe nach einem vorübergehenden Entzug von 8 Wochen nunmehr endgültig wegen mangelnder Arbeitswilligkeit eingestellt, kann der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, weil der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keinen Rückforderungsgrund darstellt und die für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewährte Notstandshilfe somit nicht zurückgefordert werden könnte, wodurch der Zweck des Bescheides unterlaufen werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte