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Prüfung des in § 117 BAO normierten Verböserungsverbotes durch VfGH

Lohnsteuer und AbgabenARD 5518/24/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

§ 117 BAO - Legt der einfache Gesetzgeber in § 117 BAO den in höchstgerichtlichen Erkenntnissen und in („zufällig“) als Richtlinien bezeichneten Erlässen des BMF vertretenen Rechtsauslegungen (im Ergebnis) Bindungswirkung bei, dann dürfte er damit einen Rechtsquellentypus geschaffen haben, der von der Verfassung nicht vorgesehen und schon deswegen unzulässig sein dürfte, weil bei ihm anscheinend der verfassungsgesetzlich gebotene Vorrang des Gesetzes verletzt ist.

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