vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereitelung - mangelhafte Beweisführung des AMS

SozialversicherungARD 5518/21/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

§ 9, § 10 AlVG, § 46 AVG - Nach der Judikatur des VwGH kommen gemäß § 46 AVG als Beweismittel grundsätzlich auch formlose (mündliche oder fernmündliche) Befragungen in Betracht. Wo aber widersprechende Beweisergebnisse vorliegen und der Beweiswürdigung besondere Bedeutung zukommt, ist es im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit nicht zulässig, sich mit formlosen Befragungen zu begnügen. In einem solchen Fall hat die Behörde gemäß § 39 Abs 2 AVG die betreffende Person als Zeugen zu vernehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte