§ 9, § 10 AlVG - Enthält ein Bewerbungsschreiben eines Arbeitslosen für eine freie Stelle bei einem vom AMS vermittelten Arbeitgeber den Hinweis, er entspreche nicht ganz den geforderten Qualifikationen, hat der Arbeitslose seine Eignung gegenüber dem Arbeitgeber in Zweifel gezogen. Dies allein gesehen stellt bereits ein Vereitelungsverhalten iSd § 10 AlVG dar, dass eine zeitweilige Sperre des Arbeitslosengeldbezuges rechtfertigt.